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Einzelfallprüfung und Verhältnismässigkeit

Erschienen am: Sa, 27.12.2014

Leserbrief zu Artikel "Vor dem Gericht sind alle Raser Verbrecher" im Tagblatt vom 24. Dezember 2014

Nun hat also das Bundesgericht entschieden: Die Tatbestände für Raser gelten strikt. Die tatsächlichen Gefahren, welche durch Geschwindigkeitsübertretungen geschaffen werden, müssen nicht im Einzelfall geprüft werden. Das Bundesgericht meisselt also einen Automatismus ohne Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit in Stein.

Und wie steht's um die Ausschaffungsinitiative? Das Parlament streitet noch immer darüber, ob Ausländer, die wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, Menschenhandels, Drogenhandels, eines Einbruchsdelikts oder eines missbräuchlichen Bezugs von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe rechtskräftig verurteilt sind, ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren oder nicht.

Mehr als vier Jahre sind seit dem Volksentscheid ins Land gezogen. Die Umsetzung lässt weiter auf sich warten. So wird teilweise kritisiert, mit dem Automatismus ohne Einzelfallprüfung werde der Verhältnismässigkeit nicht Rechnung getragen. Wie seltsam, wenn man den Vergleich mit dem eingangs erwähnten Bundesgerichtsentscheid nicht scheut.

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