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Individuelle Prämienverbilligung für Sans-Papiers

Erschienen am: Mo, 04.09.2023

Die Krankenversicherungsprämien steigen unentwegt. Mit der individuellen Prämienverbilligung (IPV) sollen Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen entlastet werden (siehe auch Artikel "Knausrige Ostschweiz?" im Tagblatt vom 4. September 2023).

Kürzlich gab das St. Galler Gesundheitsdepartement einen Gesetzesnachtrag in die Vernehmlassung, wobei vorgeschlagen wird, dass inskünftig auch Sans-Papiers - d.h. Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere und somit illegal Anwesende - in den Genuss von IPV-Leistungen kommen sollen. Der IPV-Topf wird also nochmals kleiner. Noch dazu dürfen Krankenversicherer keine Informationen weiterleiten, d.h. die Sans-Papiers erhalten zwar eine Krankenversicherungs-Police, leben aber weiterhin ungeahndet unregistriert und somit illegal in der Schweiz.

Und die Politik sorgt sich gar darum, ihnen die Krankenversicherung zu verbilligen!?! Der Steuerzahler kratzt sich am Hinterkopf. Schön schräg.

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