» zurück zu Aktuell

Bundesratskandidatin tischt Halbwahrheiten auf

Erschienen am: Mi, 25.08.2010

Leserbrief zum Artikel "Erwerbstätige und Erwerbslose nicht gegeneinander ausspielen" von NR Hildegard Fässler im Tagblatt vom 24.08.2010

„Kompetenz ist das Wichtigste“. So äussert sich Nationalrätin Hildegard Fässler (SP) im Zusammenhang mit ihrer Bundesratskandidatur und verweist insbesondere auf ihre Finanz- und Wirtschaftskompetenz. Doch gerade diese Fähigkeiten sind ihr offensichtlich überaus fremd. Oder sie tischt bewusst Halbwahrheiten auf, um das Volk einmal mehr in hetzerischer Art und Weise hinters Licht zu führen. Wie kann sie doch behaupten, dass die gut und sehr gut Verdienenden - von ihr als Abzocker denunzierten Mitmenschen - nur auf einem kleinen Teil des Einkommens ALV-Beiträge zu entrichten haben? Offensichtlich lässt sie mit voller Absicht drei elementare Details ausser Acht:

1. Wird der Abstimmungsvorlage zugestimmt, haben Besser¬ver¬dienen¬de - zusätzlich zu den üblichen Beiträgen - einen Solidaritäts¬beitrag von 1 % auf dem Teil des Lohns zwischen 126 000 und 315 000 Franken zu entrichten, ohne dass sie bei Erwerbslosigkeit davon profitieren würden, zumal sie trotz entrichteter Zusatzbeiträge keine Erhöhung der Versicherungsleistung beanspruchen können, denn der maximal versicherte Jahreslohn ist in der ALV ohnehin auf 80 % von 126 000 Franken limitiert. Die Besserverdienenden würden also keineswegs geschont. Im Gegenteil! Sie bezahlen zusätzlich für eine Sache, die sie nie beanspruchen können! Und obendrein werden sie von einer Bundesratskandidatin ungerechtfertigterweise als Abzocker gebrandmarkt.

2. Der ALV-Beitragssatz belief sich im Jahr 1982/1983 auf 0,3 % und hat sich seitdem rund versiebenfacht! Trotz dieser horrenden Erhöhung des Beitragssatzes weist die ALV nun Schulden in der Höhe von 7,1 Milliarden Franken auf. Ob solcher Gegebenheiten realisiert eine jede Person mit auch nur minimalster Wirtschaftskompetenz, dass hier das System als solches gehörig hinkt und dieses System nicht einfach mit dem Geldbeutel denunzierter Besserverdienender am Leben zu erhalten ist.

3. Wird die Abstimmungsvorlage verworfen, so wird auch der Otto Normalverbraucher noch mehr zur Kasse gebeten (Beitragssatzerhöhung auf 2,5 %), als es bei einer Annahme der Fall wäre (lediglich 2,2 %).

Es bedarf einer gehörigen Portion Mut und Selbstüberschätzung, sich ob solcher Halbwahrheiten und Inkompetenz als Bundesratskandidatin portieren zu lassen. Unter Finanz- und Wirtschafts¬kompetenz verstehe ich etwas anderes. Solche Fähigkeiten eignet man sich an der Front an. Nicht als Lehrerin und auch nicht als Nationalrätin.

» zurück zu Aktuell