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LSVA Freibeuterei

Erschienen am: Mo, 03.05.2010

Einmal mehr setzt sich der Schweizer Staat in freibeuterischer Art und Weise in Szene. Und wiederum heisst der Selbstbedienungsladen „Strassenverkehr“. So hat das Bundesgericht kürzlich den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts der Unzulässigkeit einer weiteren Erhöhung der LSVA umgestossen, d.h. die LSVA wird nun doch ein weiteres Mal erhöht. Ob dieser Steuer-/Abgabenerhöhung ist Bundesrat Moritz Leuenberger erfreut: „Der Bund sei auf die Gelder angewiesen, etwa für den Bau der NEAT.“ Und das Volk, welches die Zeche zu bezahlen hat?

Offensichtlich hat weder das Bundesgericht noch der Bundesrat Skrupel davor, eine Wirtschaftsbranche wiederholt und zugleich unberechtigt zu schröpfen und diese Gelder mittels Quersubventionierungen direkt der Konkurrenz zukommen zu lassen. Kommunistische Gepflogenheiten lassen grüssen! An dieser Stelle seien die Wortlaute/Definitionen von LSVA und NEAT vor Augen geführt:

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA ist eine Strassenmaut für LKWs. Allein die Bezeichnung „leistungsabhängig“ ist jedoch ein Schlag ins Gesicht der Strassentransportbranche. Lediglich ein Drittel dieser Strassenabgaben fliessen in den Bau und den Unterhalt von Strassen; die restlichen zwei Drittel versickern beim Bund, der diese Gelder vor allem zur Finanzierung von Grossprojekten im ÖV verwendet (z. B. Bahn 2000, Neue Eisenbahn Alpentransversalen NEAT, Anschluss ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz, Lärmsanierung der Eisenbahnen)!

Gleichzeitig wird dem Strassenverkehr von manchen - offensichtlich hinterhälterischen und falschen - „Experten“ eine unzureichende Kostendeckung vorgeworfen. Aber von wegen unzureichende Kostendeckung des Strassenverkehrs: Gerade die vorgenannten Tatsachen führen zur unmissverständlichen Schlussfolgerung, dass der Strassenverkehr mehr als kostendeckend ist, ganz im Gegensatz zur Eisenbahn! Wann endet die LSVA-Freibeuterei und wann finanziert sich die Eisenbahn selbst?

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