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Späte Wahrheit zum neuen Raumplanungsgesetz

Erschienen am: Sa, 16.02.2013

Spät, sehr spät gelangen fundamentale Details zum neuen Raumplanungsgesetz ans Tageslicht, welche dem Stimmbürger in den Abstimmungsunterlagen vorenthalten wurden. Wie Bundesrätin Doris Leuthard in der letzten Sendung "Infrarouge" des Westschweizer Fernsehens festhielt, werde die Mehrheit der Walliser Baulandbesitzer bei einer Rückzonung keinerlei Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben. Auch der ehemalige Direkter des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE), Pierre Alain Rumley, bestätigt dies; in der gesamten Schweiz werden viele Eigentümer ohne jegliche Entschädigung enteignet.

 

Diese neuste Entwicklung zeigt einmal mehr, dass die massiven, negativen Aus­­wirk­­ungen nicht eingeschätzt werden können und von den Befürwortern bewusst bagatellisiert werden. Dass die enteigneten Eigentümer anhand des neuen Raumplanungsgesetzes komplett leer ausgehen werden, wird erst knapp zwei Wochen vor der Abstimmung im relativ kleinen Kreis bekannt gegeben. Wird man sich der Konsequenzen bewusst, so bleibt keine andere Wahl, als dieses missratene Raumplanungsgesetz mit einem klaren nein an den Absender zu retournieren.

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