» zurück zu Aktuell

Jeder Kriminelle darf bleiben

Erschienen am: Do, 18.04.2013

Kürzlich wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Schweiz in folgendem Fall zurecht: Der 1972 geborene Nigerianer Kinsley Udeh kam 2001 unter falscher Identität in die Schweiz, nachdem er in Österreich wegen Drogenhandels verurteilt worden war. Die Schweiz wies sein Asylgesuch ab. Er verliess die Schweiz, kehrte aber im September 2003 zurück und heiratete die Schweizerin Michèle Udeh, die im selben Jahr Zwillinge gebar. 2006 wurde er in Deutschland wegen Drogenhandels verhaftet und zu 3 ½ Jahren Gefängnis verurteilt. 2008 kam er zurück in die Schweiz. In der Folge liess er sich von seiner Frau scheiden und hatte ein drittes Kind mit einer anderen Schweizerin, die er ebenfalls heiraten wollte. Im Januar 2009 wurde er aus der Schweiz ausgewiesen. Mit der Berufung auf Artikel 8 ("Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“) der Europäischen Menschenrechtskonvention machte Kinsley Udeh geltend, wenn der Entzug der Aufenthaltsbewilligung durchgesetzt würde, sei es für ihn unmöglich, regelmässigen Kontakt mit seinen Kindern zu pflegen. Das ruiniere sein Familienleben.

Zusammen mit seiner Ex-Frau sowie seinen Kindern hat der Nigerianer Kinsley Udeh in Strassburg erfolgreich die Ausweisung aus der Schweiz angefochten; er hat seinen Gerichtsprozess gegen die Schweiz gewonnen. Das Gericht kam in seinem Urteil zum Schluss, übergeordnete Menschenrechte seien verletzt, wenn Kinsley Udeh nach Nigeria ausgewiesen wird. Die Schweiz wurde zudem verpflichtet, an Kinsley Udeh eine Entschädigung von 9‘000 Euro zu bezahlen.

Das Motto „Jeder darf einwandern, jeder Kriminelle darf bleiben, jeder Kriminelle kann sich einbürgern lassen“ wird von den Gerichten mit erschreckender Konsequenz verfolgt. Die „Strassburger Urteile“ gegen die Schweiz häufen sich. Das hier zitierte Urteil zeigt, dass einem Land wie der Schweiz unter dem Titel „Menschenrechte“ sogar verboten werden soll, Schwerkriminelle aus dem Land zu weisen.

Übrigens: Kinsley Udeh hat in der Schweiz innerhalb kurzer Zeit rund 165‘000.00 Franken Sozialhilfe erhalten. Und nebenbei ist er dick im Drogengeschäft tätig. Selbstverständlich ohne Konsequenzen.

» zurück zu Aktuell