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Wahlfreiheit oder Entmündigung

Erschienen am: Mo, 19.08.2013

 

Mit folgendem Zitat rührte Gesundheitsminister Alain Berset kürzlich die Werbetrommel für das neue Epidemiengesetz (EpG): "Jeder entscheidet weiterhin selber, ob er sich impfen lassen will." Zu dumm nur, dass in der bundesrätlichen Botschaft zum neuen EpG folgendes schriftlich festgehalten ist: "Bei der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten gibt es Situationen, in welchen die verfassungsmässig geschützten Grundrechte des Einzelnen beschränkt werden müssen. Hierbei kann die Anwendung von Zwangsgewalt erforderlich werden." Ein glasklares Verdikt also: Mit dem neuen EpG soll der Bürger entmündigt werden.

 

Wer die Wahlfreiheit wahren möchte, sagt entschieden nein zum neuen Epidemiengesetz und ermöglicht damit allen Bürgern eine Win-win-Situation. Denn wer sich impfen lassen möchte, darf dies. Wer Impfungen skeptisch gegenüber steht und sich nicht impfen lassen möchte, darf dies ebenfalls. Aber nur mit einem Nein zum neuen Epidemiengesetz.

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