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Ja zu Fairness und Chancengleichheit

Erschienen am: Fr, 25.10.2013

Familien mit Kindern tragen eine grosse Verantwortung, die mit viel Freude, aber auch mit beträchtlicher Arbeit und mit Verzicht verbunden ist. Die Steuerbelastung für Familien hat entsprechend gerecht zu sein und darf nicht einzelne Familien oder bestimmte Familienformen benachteiligen. Im Jahr 2009 hat das eidgenössische Parlament Betreuungsabzüge und damit Steuererleichterungen für jene Familien beschlossen, die ihre Kinder fremd und gegen Bezahlung betreuen lassen. Das ist zu begrüssen. Familien, die ihre Kinder selber betreuen, wurden jedoch von diesem Steuerabzug ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch Eltern, die sich für die Eigenbetreuung in Form einer Reduktion des Arbeitspensums entschieden haben oder Familien, welche eine Kinderbetreuung durch Grosseltern oder Nachbarn eingerichtet haben.

 

Die Familieninitiative will diese stossende Ungerechtigkeit beseitigen und damit die Vielfalt und Wahlfreiheit der Familienmodelle bewahren. Umso mehr gilt: Traditionelle Familien dürfen nicht weiter benachteiligt werden. Sie verzichten auf Einkommen und können weniger in AHV, Pensionskasse und dritte Säule einzahlen. So soll wenigstens der zweite Nachteil, jener der bislang nicht möglichen Betreuungsabzüge, ausgeglichen werden. Wer seinen Kindern die Werte und Bräuche unseres Landes selber beibringt und deshalb beruflich zurücksteht, soll nicht noch steuerlich benachteiligt werden. Die Familieninitiative beseitigt die steuerliche Diskriminierung des traditionellen Familienmodells. Ein Ja zur Familieninitiative ist ein Ja zu einer fairen und chancengleichen Familienpolitik, ein Ja zur Stärkung aller Familien.

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