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Selbstbestimmungsrechte

Erschienen am: Mo, 13.01.2014

Viele Bürgerinnen und Bürger wissen oder wussten bis vor kurzem nicht, dass sie mit ihren Krankenkassenprämien automatisch Abtreibungen mitfinanzieren. Doch ist Abtreibung eine Krankheit? Deshalb fordert die Volksinitiative die Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung, denn in die Grundversicherung gehört, was das Leben schützt. Die Krankenkassen sollen Leben retten und heilen, nicht aber das Töten finanzieren. Eine Schwangerschaft und somit ein ungeborenes Kind ist nicht etwas, das wie eine Krankheit beseitigt werden muss und niemand soll gezwungen sein, gegen sein Gewissen Abtreibungen mitfinanzieren zu müssen. Vorbehalten bleiben einige Ausnahmen, in denen die Krankenkasse die Kosten der Abtreibung weiterhin decken muss. Dazu zählen eine Vergewaltigung oder wenn die Gesundheit der Mutter gefährdet ist.

Die Initiative setzt also keinesfalls die Gesundheit und die Selbstbestimmung der Frauen aufs Spiel. Abgesehen davon: Hat das ungeborene Leben, das im Mutterleib heranwachsende Kind - welches im Gegensatz zu allen anderen nicht nur indirekt, sondern direkt von der Abtreibung betroffen ist - kein Recht auf Selbstbestimmung? Ich meine, auch das noch ungeborene Kind soll sehr wohl über sein eigenes Leben bestimmen dürfen. Daher ein klares Ja zur Initiative.

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