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Der EGMR pfeift auf bilaterale Verträge

Erschienen am: Mi, 05.11.2014

Leserbrief zum Artikel "Strassburger Richter verbieten der Schweiz die Rückführung" im Tagblatt vom 5. November 2014

Mit diesem Entscheid tritt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) lieber in unberechtigter – das Dublin-Abkommen missachtender – Art und Weise der Schweiz eins an Schienbein, alsdass er Italien zur Vertragserfüllung anhalten würde. Wäre es nicht Aufgabe des EGMR, auf der Basis verbindlicher Vorgaben (Dubliner-Abkommen) Recht zu sprechen, indem er Italien schlicht dazu verpflichtet, die Flüchtlinge in Obhut zu nehmen und für deren angemessene Unterkunft zu sorgen? Einmal mehr setzt sich eine Institution der EU über Staatsverträge hinweg und schwingt sich trotz fehlender Legitimität zum Gesetzgeber auf. Bevor sich nicht alle Unterzeichnerstaaten des Dublin-Abkommens an die bilateral vereinbarten Regeln halten, sollte die offizielle Schweiz die Konsequenzen ziehen, d.h. das Dublin-Abkommen ausser Kraft setzen und das Ruder in die eigene Hand nehmen.

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