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Privatschulthematik als Spielball religiöser Wertevorstellungen

Erschienen am: Mi, 03.01.2018

Mit dem Artikel "Die Doppelmoral der SVP und CVP" in der "Ostschweiz am Sonntag" vom 31. Dezember 2017 (siehe http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/die-doppelmoral-der-svp-und-cvp;art505748,5179024) lästert der rot-grüne Journalist Kurt Marti aus dem Oberwallis reichlich über politische Geschehnisse im Kanton St. Gallen, welche seit mehr als drei Monaten ad acta liegen. Als einer der im Artikel erwähnten Kantonsräte erlaube ich mir die folgende Klarstellung:
1. In der von Max Lemmenmeier/SP lancierten Motion ist kein Wort die Rede von Piusbruder-Schulen. Doch er lancierte bereits vor der kantonsrätlichen Behandlung grosses Medienaufsehen und zeigte dabei seine wahren Absichten auf. Er stört sich offensichtlich an der Ablehnung der Evolutionstheorie und der Lehre des Kreationismus (Auffassung, dass das Universum, das Leben und der Mensch durch einen unmittelbaren Eingriff eines Schöpfergottes in natürlichen Vorgängen entstanden ist). Mich erstaunt, dass unter dem Begriff der Meinungsäusserungsfreiheit linken Reitschulaktivisten jegliches Recht für gewalttätige Schindludereien gewährt, anderen aber ihre friedliche Lehre des Kreationismus mit allen Mitteln unterbunden werden soll. Doppelmoral? Verkehrte Welt!
2. Aufgrund der verfassungsmässigen Privatschulfreiheit ist es dem Staat verwehrt, im Schulbereich staatliche Bildungsmonopole zu errichten. Sie verbietet es auch, Privatschulträger zu einem weltanschaulich oder religiös neutralen Unterricht zu verpflichten. Gemäss Volksschulgesetz des Kantons St. Gallen wird die Volksschule nach christlichen Grundsätzen geführt. Derselbe Grundsatz gilt auch für den Kanton Wallis; der Bezug auf das Christentum ist in Artikel 3 ihres Gesetzes über das öffentliche Unterrichtswesen aufgeführt. Die Gesetzgebung beider Kantone steht denn auch in Einklang mit der Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: "Im Namen Gottes des Allmächtigen!"
3. In der Schweiz gilt noch immer die Gewaltentrennung. Die Gesetzgebung ist und bleibt Sache der Legislative (National-/Ständerat, Kantonsräte/Grosse Räte), nicht der Exekutive - welche sich um die Ausführung der Verfassung, Gesetze und Verordnungen zu kümmern hat - und schon gar nicht der Judikative (die rechtsprechende Gewalt, welche an Gesetz und Recht gebunden ist). Letztere hat im Rahmen der geltenden Gesetze über Einzelfälle zu befinden und richten; ist selber aber nicht Gesetzgeber.
4. Die SVP des Kantons St. Gallen ist gegen eine staatliche Anerkennung von islamischen Religionsgemeinschaften und duldet keine Parallelgesellschaften.
Für mich ist erstaunlich, wie viele Politiker und Journalisten aus dem links-grün-liberalen Spektrum jegliche Bemühungen zur gesetzgeberischen Begrenzung des Islams stets abwürgen. Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie man einen vor allem frauenverachtenden und allen anderen Religionen die Existenz verleugnenden Islam zu verteidigen gewillt sein kann. Es gibt im Koran 206 Jihad Verse, die Allahs Befehle an die Muslime enthalten, andere Menschen zu töten, weil sie keine Muslime sind. Nichtmuslime werden im Koran „Kuffar" genannt; korrekt übersetzt sind wir Christen in den Augen des Islam nicht nur "Ungläubige", sondern gar "Lebensunwürdige".

Dem links-grün-liberalen Spektrum scheint dies egal zu sein. Nicht selten sind dieselben Politiker und Journalisten aber bereit, christliche Werte, d.h. die Basis unserer Bundesverfassung, mit Füssen zu treten. Hierfür habe ich kein Verständnis und ich setze mich weiterhin gegen den Islam und eben für das Christentum ein.

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