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UN-Migrationspakt und InstA

Erschienen am: Fr, 05.04.2019

Zum Glück hat die Schweiz den UN-Migrationspakt (GCM) nicht unterschrieben. Wie wurde doch allenthalben erklärt, diese Vereinbarung sei nicht verbindlich (soft law). Doch der angeblich so unverbindliche globale Migrationspakt soll nach dem Willen der EU-Kommission in geltendes EU-Recht umgewandelt werden. So steht es in einem Rechtsgutachten der Kommission. Österreich, welches den Migrationspakt abgelehnt hatte, verabschiedete bereits eine Protestnote gegen die Auffassung der EU-Kommission. Österreich habe sich gegen die Annahme des GCM ausgesprochen; daher habe die EU nicht das Recht, sich gegen die Entscheidung eines souveränen Staates zu stellen und so zu tun, als habe es die Ablehnung nicht gegeben. Das Prinzip der Kooperation kann nicht so interpretiert werden, dass internationale Texte auch für die Länder implementiert werden, die diesen ausdrücklich nicht zugestimmt haben.
Österreich hat absolut recht, der EU-Kommission die Zähne zu zeigen. Einerseits wurde doch allenthalben erklärt, der UN-Migrationspakt sei unverbindlich; andererseits hat Österreich den Pakt gar nicht unterzeichnet. Und trotzdem masst sich die EU-Kommission nun an, den Pakt für alle EU-Mitgliedstaaten - so auch für Österreich - verbindlich zu erklären.
Genau so und noch schlimmer wird es der Schweiz nach Unterzeichnung des institutionellen Rahmenabkommens (InstA) ergehen. Die EU befiehlt, die Schweiz hat zu gehorchen; ansonsten drohen der Schweiz Strafmassnahmen. Und das perfide an der Sache: Aus Bilateralismus würde Unilateralismus, der EU ausgeliefert, ohne Weg zurück. Daher darf das InstA nicht unterzeichnet werden.

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