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Scheinheiligkeiten

Erschienen am: Mi, 27.05.2020

Die kürzliche Aufräumsession des St. Galler Kantonsrats brachte einmal mehr zutage, welche Spielchen in diesem Hohen Haus zuweilen getrieben werden. So wurde mein Vorstoss behandelt, welcher fordert, dass unter Berücksichtigung der bundesrechtlichen Ausnahmeregelungen eine Einbürgerung erst dann möglich ist, wenn während zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen wurde. Meine Motion fand im Kantonsrat keine Mehrheit; mitunter wurde mein Anliegen von der CVP-Fraktion bekämpft. Ihr Verhalten erstaunt, denn die Zehnjahresfrist gilt bereits in den Kantonen Aargau, Bern und Graubünden. Im Kanton Aargau wurde diese Zehnjahresfrist unlängst mit deutlicher Willensbekundung von der Stimmbevölkerung festgesetzt; fast 2/3 des Souveräns stimmten für eine Zehnjahresfrist. Interessanterweise basiert der Aargauer Volksentscheid auf einem parlamentarischen Vorstoss der Aargauer CVP-Fraktion. Man reibt sich die Augen: Die CVP Aargau lanciert ein Anliegen, welches in der Bevölkerung breiten Zuspruch fand. Die CVP St. Gallen spricht sich aber gegen exakt dieses Anliegen aus, weil es im Kanton St. Gallen durch einen SVP-Exponenten lanciert wurde.

Die Politikverdrossenheit eines Grossteils der Bevölkerung kommt ob solcher Machenschaften nicht von ungefähr.

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