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Verhüllungsverbot

Erschienen am: Di, 02.02.2021

Die Polizei übt ihre Arbeit professionell aus. Doch was nützen Sicherheitsaufgebote und Überwachungskameras, wenn sich die Täter unter dem Schutz einer Gesichtsverhüllung ungestraft aus der Verantwortung stehlen können? Wer sich bei Scharmützeln vermummt, verfolgt keine guten Absichten und gehört bereits für die Vermummung bestraft. Nur ein Verhüllungsverbot im gesamten öffentlichen Raum, das die Polizei dazu legitimiert und verpflichtet, gegen vermummte Störenfriede konsequent vorzugehen, schafft verbindliche Rechtssicherheit.

Die Burka ist weder ein einfaches Kleidungsstück noch ein religiöses Zeichen, sondern das Signal für die Zugehörigkeit zu einer totalitären, radikalen Ideologie. Wir wollen sie nicht. Oder dürfte man heute unter dem Vorwand der Freiheit, sich so zu kleiden, wie man will, in Naziuniform herumlaufen?

Eine Forderung führt zur anderen. Grossbritannien hat, nachdem es die Burka tolerierte, am Ende islamische Gerichte für zivile Angelegenheiten toleriert. Diesen Scharia-Weg möchten wir nicht gehen.

Wie sagte doch der Philosoph Karl Popper: "Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen."

Aus all diesen Gründen empfehle ich ein klares JA zum Verhüllungsverbot.

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