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Bundesrat bekräftigt Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts

Erschienen am: Do, 13.10.2022

Leserbrief zum Artikel «Ab 2028 soll in der Stadt St. Gallen nur noch Tempo 30 gelten» im Tagblatt vom 13. Oktober 2022 
 
Die Stadt- wie auch die Kantonsregierung planen für die Stadt St. Gallen schrittweise nahezu flächendeckend Tempo 30 und widersetzen sich hiermit den Beteuerungen des Bundesrates gemäss Medienmitteilung vom 24. August 2022. Darin hielt der Bundesrat wörtlich fest: "Der Bundesrat bekräftigt, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts auch künftig grundsätzlich Tempo 50 gilt und die heutigen Voraussetzungen für Geschwindigkeitsreduktionen weiterhin beachtet werden müssen. Damit wird sichergestellt, dass die Funktionen des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet wird und der Verkehr auf diesem übergeordneten Netz bleibt. Neu wird der Begriff der «verkehrsorientierten Strasse» im Strassenverkehrsrecht verwendet und definiert (Art. 1 Abs. 9 SSV). Dabei handelt es sich um Strassen, die primär auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet und für eine effiziente Verkehrsabwicklung bestimmt sind, indem sie sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte ermöglichen. Sie bilden das übergeordnete Netz."
Tempo 30-Zonen haben in Wohnquartieren ihre Berechtigung; nicht aber auf verkehrsorientierten Strassen und dem übergeordneten Verkehrsnetz. Angesichts der Beteuerungen des Bundesrats wird die Stadt- wie auch die Kantonsregierung gehörig Gegenwind erfahren.

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